BALM Förderprogramme 2024

Das Förderprogramm „De-minimis“ wird ab der Förderperiode 2024 unter der Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit“ geführt. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 beginnt am 05. Februar 2024 und endet bereits am 31.05.2024.
Aufgrund der kurzen Antragsfrist ist in dieser Förderperiode nur ein Antrag möglich. Neu ist, dass die Fahrzeugnachweise erst mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden müssen.