Antragszeitraum: 05.02. 2024 – 31.05.2024
Gefördert werden überobligatorische Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen, zu einer Effizienzsteigerung und zu mehr Umweltschutz führen. Hierzu gehören fahrzeugbezogene, sowie Maßnahmen, die der Effizienzsteigerung dienen.
Konkrete Beispiele
Sonderausstattungen bei Neufahrzeugen, Windleitkörper, Standheiz-/Klimaanlagen, zertifizierte Liegen/Sitze, Kühlschrank, Freisprechanlagen, Staufächer, Retarder, vorausschauende Tempomaten, Reifen, Navigationssysteme, Kameras, Zusatzscheinwerfer, Telematiksysteme, Software für digitales Tachographensystem
Berechnung der Förderhöhe
Berücksichtigungsfähige Fahrzeuge x Fördersatz
Fördersatz: 2.000 € – Förderquote: 80 %
Zuwendungshöchstbetrag je Kalenderjahr: 33.000 €
Die max. Förderung erhält man demnach bei mind. 17 berücksichtigungsfähigen Fahrzeugen und Netto-Ausgaben von mind. 41.250 €.
Berücksichtigungsfähige Fahrzeuge x Fördersatz
Fördersatz: 2.000 € – Förderquote: 80 %
Zuwendungshöchstbetrag je Kalenderjahr: 33.000 €
Die max. Förderung erhält man demnach bei mind. 17 berücksichtigungsfähigen Fahrzeugen und Netto-Ausgaben von mind. 41.250 €.