DE-MINIMIS

Antragszeitraum: 09.01. 2023 – 02.10.2023
Gefördert werden überobligatorische Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen, zu einer Effizienzsteigerung und zu mehr Umweltschutz führen. Hierzu gehören fahrzeug- und personenbezogene, sowie Maßnahmen, die der Effizienzsteigerung dienen.
Konkrete Beispiele
Sonderausstattungen bei Neufahrzeugen, Windleitkörper, Standheiz-/Klimaanlagen, zertifizierte Liegen/Sitze, Kühlschrank, Freisprechanlagen, Staufächer, Retarder, vorausschauende Tempomaten, Reifen, Navigationssysteme, Kameras, Zusatzscheinwerfer, Telematiksysteme, Software für digitales Tachographensystem
Berechnung der Förderhöhe
Berücksichtigungsfähige Fahrzeuge x Fördersatz
Fördersatz: 2.000 €   –   Förderquote: 80 %
Zuwendungshöchstbetrag je Kalenderjahr: 33.000 €
Die max. Förderung erhält man demnach bei mind. 17 berücksichtigungsfähigen  Fahrzeugen  und  Netto-Ausgaben von mind. 41.250 €.