Antragszeitraum: 16.01.2023 – 30.11.2023
Gefördert werden überobligatorische, allgemeine Weiterbildungen gemäß Maßnahmenkatalog.
Beispiele
ECO-Fahrtraining, Ladungssicherung, Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, Weiterbildungen gem. BKrFQG mit praktischem Anteil (Fahrtraining, wirtschaftliches Fahren)
Berechnung der Förderhöhe
Berücksichtigungsfähige Fahrzeuge x Fördersatz
Fördersatz: 750 € – 1.050 € (abhängig von der Unternehmensgröße)
Förderquote: 50 % – 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße)
Berücksichtigungsfähige Fahrzeuge x Fördersatz
Fördersatz: 750 € – 1.050 € (abhängig von der Unternehmensgröße)
Förderquote: 50 % – 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße)