Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen bzgl. der Corona-Pandemie wurden ab dem 23.02.2021 mit der VO (EU) 2021/267 erneut Fristen zur Verlängerung von Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen EU-weit erneut angepasst. Hier die wichtigsten Regelungen:
- Wurde bereits die VO (EU) 2020/698 in Anspruch genommen und die Gültigkeitsdauer bereits einmal um 7 Monate verlängert und endet nun zwischen 01.09.2020 und 30.06.2021, so kann um weitere 6 Monate ODER bis zum 01.07.2021 verlängert werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt später ist. Dies gilt für:
- Schlüsselzahl 95
- Führerschein
- Wurde noch keine Verlängerung in Anspruch genommen und die Gültigkeitsdauer zwischen 01.09.2020 und 30.06.2021 endet, wird pauschal um 10 Monate ab Ablaufdatum verlängert.
- Schlüsselzahl 95
- Führerschein
- Nachprüfung Fahrtenschreiber gem. StVZO §57b
- Muss eine Fahrerkarte zwischen 01.09.2020 und 30.06.2021 verlängert werden und die Ausstellung durch die Behörde verzögert sich, so können bis zu 2 Monate ab Antragstellung Ersatzaufzeichnungen (Ausdruck) erstellt werden.
- Endet die Gemeinschaftslizenz zwischen 01.09.2020 und 30.06.2021, so gilt sie automatisch um 10 Monate verlängert.
Die Verlängerungen gelten automatisch und müssen nicht in den Dokumenten eingetragen / geändert / angepasst werden.