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Tachograph (digital)
Analoger und digitaler Tachograph
Tachographen oder auch EG-Kontrollgeräte dienen der Aufzeichnung und dem Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Sie sind in Fahrzeugen ab einer zul.GM von 3,5to bzw. mit mehr als 9 Sitzplätzen einzusetzen, wenn diese gewerblich genutzt werden und keiner Ausnahmeregelung unterliegen. Unter Umständen muss ein Tachograph in Fahrzeugen bereits ab 2,8to zul.GM benutzt werden.
Digitale Tachographen (für alle ab dem 01. Mai 2006 erstmals in Verkehr gebrachten Fahrzeuge) sollen Manipulationen verhindern und Kontrollen durch zuständige Behörden und verantwortliche Personen in den Unternehmen erleichtern.
Die Fahrerkarte zur Bedienung eines digitalen Tachographen wird nach und nach die analoge Diagrammscheibe ablösen. Verbunden mit diesem Systemwechsel sind rechtliche Vorgaben, welche vom Unternehmer zwingend einzuhalten sind und erhebliche organisatorische Veränderungen im Unternehmen. Das gilt nicht nur für große Flotten, sondern auch für Kleinstunternehmen mit bspw. nur einem Transporter.
Welche Bedeutung hat das digitale System für die Praxis?
Bisher wurden Diagrammscheiben in ein analoges Kontrollgerät eingelegt und nach Ende des sog. Mitführungszeitraumes im Büro kontrolliert und aufbewahrt. Der Aufwand für die verantwortlichen Personen (Disponent, Fuhrparkleiter u.a.) für eine detaillierte Kontrolle der Fahrertätigkeiten war hoch, aber überschaubar. Der Aufwand für Kontrollbehörden dagegen, diese analogen Daten zu prüfen und zu bewerten war sehr zeitintensiv, insbesondere, wenn es sich um längere Zeiträume oder große Flotten handelte. Vorrangig konzentrierte man sich also auf reine Transport- und Speditionsunternehmen.
Mit Beginn des digitalen Zeitalters verändert sich diese Situation erheblich. Auf Grund der nun in digitaler Form vorliegenden Daten vereinfachen sich nicht nur die Kontrollen selbst, sondern auch deren Aufwand. Bereits jetzt werden verstärkt auch kleinere Unternehmen mit Transportern (z.B. Vermieter, Handwerker, Monteure, Kuriere, Dienstleister u.ä.) auf die Einhaltung der geltenden Lenk- und Ruhezeiten bzw. Arbeitszeitvorschriften hin kontrolliert.
Was haben Unternehmen, welche digitale Kontrollgeräte einsetzen und deren Fahrer u.a. zu beachten?
- Der Unternehmer muss sich eine Unternehmenskarte und der Fahrer eine personenbezogene Fahrerkarte besorgen!
- Handling und Terminmanagement mit den digitalen Daten muss unternehmensintern organisiert sein.
- Alle verantwortlichen Mitarbeiter und Fahrer sollten in die Bedienung des digitalen Kontrollgerätes, die organisatorischen Abläufe und die aktuellen Regelungen zu Lenk-/ Ruhezeiten und zur Arbeitszeit eingewiesen werden.
- Zum Auslesen und Archivieren der Daten ist zudem spezielle Software und Hardware-Equipment notwendig!
- Alternativ oder als Einstieg empfehlen wir: di ta lo externes Handling digitaler Tachographendaten