TC Beratung
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Fon: 0 25 97 - 69 10 03
Fax: 0 25 97 - 69 00 18
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Jeder Berufskraftfahrer muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung im Umfang von mind. 35 Stunden gemäß BKrFQG nachweisen.
(Ziffer 95 im FS)
Die Schulungen, die nur durch anerkannte, zertifizierte Ausbildungsinstitute durchgeführt werden dürfen,
können entweder "en bloc" stattfinden oder in Themen-Module a 7 Stunden aufgeteilt werden. Die Straßenmeister können dabei in allen relevanten Bereichen, von der "Ladungssicherung" und "Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit", über das "Wirtschaftliche Fahren (Eco-Training)" und die "Einhaltung der (Sozial-) Vorschriften im Güterverkehr" bis hin zur "Schnittstelle Fahrer (Dienstleister, Imageträger und Profi)" auf ein Netzwerk aus praxiserfahrenen und kompetenten Referenten zurückgreifen.
Um die Tagesabläufe in Ihren Unternehmen so wenig wie möglich zu belasten, bieten wir Ihnen an,
die Schulungen direkt in Ihren Räumen durchzuführen. Gern unterstützen wir Sie dabei auch bei Fragen zur Anerkennung.
Alle wichtigen Informationen haben wir kompakt im Merkblatt "Weiterbildung nach dem BKrFQG" für Sie zusammengefasst
oder schauen sie unter den "Oft gestellten Fragen (FAQ)" nach.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gern beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Weiterbildung
und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der Schulungen. Rufen Sie uns an: 02597-691003
oder senden Sie uns eine Mail an: info@diestrassenmeister.de