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TC Beratung
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Rechtliche Bereiche

Seminare, Schulungen zu rechtlichen Themen


• Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer gem. VO (EG) 561/2006
• Arbeitszeiten für Fahrpersonal gem. §21a ArbZG - Beschäftigung im Straßentransport
• Regelung der Fahrpersonalverordnung - FPersVO
• Schaublattführung, Mitführungspflichten, Verhalten bei Kontrollen, Reaktionen bei Bußgeldern

Download der "Bescheinigung von Tätigkeiten" (sogenannter Urlaubsschein) als ausfüllbares RTF-Formular:



Hinweise: "Bescheinigungen von Tätigkeiten" sind zu benutzen, wenn der Fahrer mehr als einen Tag krank war, Urlaub hatte, ein nicht nachweispflichtiges Fahrzeug gefahren hat, Bereitschaft hatte oder eine sonstige Tätigkeit ausübte (bspw. am Lager). Dagegen sind Tages- und Wochenruhezeiten sowie einzelne Tage handschriftlich auf der Rückseite der Tachoscheibe oder durch manuelle Nachträge auf der Fahrerkarte zu dokumentieren! Die "Bescheinigung von Tätigkeiten" ist ein standardisiertes Formular, das in allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt wird. Das Formular ist ausschließlich maschinenschriftlich auszufüllen und sowohl vom Verantwortlichen des Unternehmens als auch vom Fahrer zu unterzeichnen!